Funkkameras werden vor allem für die Überwachung eingesetzt. Sie übertragen die Daten mittels Funk, also ohne Kabel. Der wesentliche Vorteil hierbei ist es, dass die Tarnung einfacher ist, da keine auffälligen Kabel versteckt werden müssen. Der Funkadapter, das ist das Gegenstück zur Funkkamera, besitzt ist den meisten Fällen einen USB Anschluss und kann so an den PC angeschlossen werden. Die Reichweite solcher Geräte beträgt etwa 200 Meter, diese kann jedoch auch durch Einflüsse wie dicke Mauern beeinträchtigt werden. Die gesendeten Daten können über dem Bildschirm, aber auch alternativ über einen Fernseher betrachtet werden.
Die Nutzung von Funkkameras ist aufgrund der begrenzten Reichweite der Datensendung als auch der Qualität und Leistungsfähigkeit begrenzt. Der Einsatz ist vor allem für die Absicherung des eigenen Hauses aber auch für vereinzelte gefährdete Bereichen in Unternehmen möglich. Bei größeren Objekten sollte jedoch auf eine konventionelle kabelgebundene Überwachungskamera zurückgegriffen werden.
Hinsichtlich der Überwachung sind einige gesetzliche Grundlagen zu beachten. So unterliegt beispielsweise die Überwachung von öffentlichen Bereichen landesrechtlichen Richtlinien. So darf eine Videoüberwachung in den Bundesländern Bayern, Sachsen-Anhalt und Saarland an sogenannten gefährdeten Orten aber auch bei Volksfesten erfolgen. In anderen Bundsländern wie zum Beispiel in Baden-Württemberg darf die Polizei nur sogenannte kriminelle Brennpunkte erfassen.
Im nichtöffentlichen Bereich gelten anderen Regelungen. So sind beispielsweise Überwachungen im eigenen Haus und im Firmengelände erlaubt, in der Regel muss diese jedoch kenntlich gemacht werden. Dies ist auch der Grund dafür, dass sich beispielsweise in Banken und Kaufhäusern im Eingangsbereich entsprechende Hinweise befinden. Dabei ist es wichtig darauf zu achten, dass kein öffentlicher Bereich zum Beispiel der Gehweg vor dem Grundstück mit aufgezeichnet wird.
Gerade im gewerblichen Bereich können so durch Funkkameras neben Kunden auch Mitarbeiter überwacht werden. Um jedoch zu gewährleisten, dass die Überwachung erfolgreich ist, müssen die Kameras unauffällig angebracht sein. Aufgrund der kleinen Größe ist dies heute problemlos möglich.
Da das deutsche Recht die Privatsphäre unter einen besonderen Schutz stellt, ist die Überwachung in „geschützten Räumen“ wie in den eigenen vier Wänden, in Umkleideräumen sowie Toiletten jedoch strikt untersagt.
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