Bei Aufnahmen mittels Spy Cameras, häufig werden diese auch als Spionagekameras bezeichnet, handelt es sich um Videoaufnahmen die in der Regel heimlich erfolgen. Im Gegensatz zu normalen Überwachung erfolgt diese somit ohne dem Wissen und dem Einverständnis der beobachten Personen. In Deutschland ist die heimliche Überwachung von Personen fast ausnahmslos verboten. Da jedoch der Besitz als auch der Handel von Spy Cameras erlaubt ist, greifen viele Personen auf diese zurück.
Neben Detektiven haben aufgrund der sinkenden Preise zunehmend Unternehmen aber auch Ehepartner die Spy Cameras als Möglichkeit eindeckt um die Mitarbeiter oder den Partner zu observieren. Für die ständige Observierung bieten sich beispielsweise Spy Cameras in Uhren an. Alternativ können diese Kameras teilweise auch in eine vorhandene Dekoration integriert werden. Falls ein fester Raum überwacht werden soll, ist bei der Auswahl eines Modells die individuelle Situation zu beachten.
Das wichtigste Entscheidungskriterium sollte neben der Qualität der Aufnahme die Aufnahmedauer sein. Bei Spy Cameras mit einem integrierten Speicher ist dieser groß genug zu wählen. Zurzeit werden überwiegend Modelle mit einem Speicher von 2 bis 16 GB verkauft. Die GB-Größe ermöglicht jedoch keine pauschale Angabe bezüglich der Aufnahmedauer, diese wird unter anderem von der Aufnahmequalität beeinflusst. Es ist negativ festzustellen, dass gerade extrem preiswerte Anbieter keine Angaben hierzu machen.
Ein weiterer Nachteil von zu preiswerten Angeboten ist die häufig sehr schlechte Tonqualität. Viele Angebote in einer Preisablage bis circa 60 Euro liefern zwar teilweise ausreichend gute Bilder, der Ton ist aber oft übersteuert. Etwas höherwertige Spy Cameras ab einer Preislage von etwa 250 Euro verfügen teilweise über einen Bewegungssensor. Da sie sich nur zuschalten so bald etwas passiert, kann der verfügbare Speicherplatz besser genutzt werden.
Der Nachteil von Spy Cameras mit einem integrierten Speicher ist in der zeitversetzten Datenbereitstellung zu finden, aus diesem Grund kann der Einsatz von Funkkameras aber auch Kameras mit einem WLAN-Zugang eventuell mit gleichzeitiger Videoaufnahme sinnvoll sein.
Bei sogenannten USB-Spy-Cameras handelt es sich um Minikameras die optisch wie ein anderes Gerät aussehen. Auch wenn eine Vielzahl von Tarnungen denkbar sind, werden diese Minikameras zumeist in Kugelschreibern, Feuerzeugen sowie Autofunkbedienungen eingebaut. Falls möglich sind diese Utensilien so konzipiert, dass sie ihre eigentliche Funktion wahrnehmen. Anderenfalls könnte die Tarnung zu leicht auffallen. USB-Spy-Cameras sind eher für Privatpersonen geeignet, die Aufnahmedauer ist zwar von der Speichergröße abhängig, aber in der Regel gering.
Ein weiterer Nachteil dieser Geräte ist in der relativ kurzen Akkukapazität zu finden, je nach Hersteller beträgt sie circa 2 bis 3 Stunden. Der Vorteil dieser Kamera liegt im USB-Anschluss und dem Speicher. Auf den internen Speicher befindet sich eine Software zum Abspielen der Videodateien. Da es keiner externen Programme bedarf, kann dieses USB-Gerät somit an jeden PC angeschlossen werden. Qualitativ sind die Videos jedoch gerade im Vollbild nicht immer so hochwertig, auch die Tonqualität lässt häufig zu wünschen übrig. Neben Videos können mit diesen Geräten auch Fotos gemacht werden. Eine USB-Spy-Camera ebenso kann es als Massenspeicher genutzt werden. Nachteilig ist jedoch zu erwähnen, dass der Nutzer einer USB-Spy-Cameras im Gegensatz zu einem normalen Fotoapparat nicht sieht was er fotografiert beziehungsweise aufnimmt. Sicherlich ist ein solches Gerät dafür geeignet heimlich Fotos oder Videos aufzunehmen, qualitativ ist aber fast jedes Fotohandy besser.
Zusammenfassend ist somit festzustellen, dass die preiswerten USB-Spy-Cameras nicht für die professionelle Überwachung geeignet sind. Auch für Privatanwender können sie eher als eine kleine technische Spielerei angesehen werden, die aufgenommenen Daten sind zwar in der Regel ausreichend, bei zu preiswerten Geräten jedoch qualitativ nicht mit einem digitalen Fotoapparat zu vergleichen. Zusätzlich ist darauf hinzuweisen, dass in Deutschland die heimliche Aufnahme von Personen fast in jedem Fall verboten ist und teilweise sogar strafrechtlich verfolgt wird. Aus diesem Grund sind solche Beweise vor Gericht fast immer unzulässig.
Die Überwachung mit Videokameras in Wohnhäusern oder am Arbeitsplatz stellt starken Eingriff in die Persönlichkeitsrechte dar. Liegen jedoch wichtige Gründe für eine Videoüberwachung vor, ist diese unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt. Entscheidend ist immer, dass für den einzelnen Fall eine konkrete Rechtfertigung vorliegt.
Zulässig ist die Videoüberwachung beispielsweise zur Wahrnehmung des Hausrechts. Grundstückseigentümern ist es grundsätzlich erlaubt zum Objektschutz Kameras aufzustellen. Allerdings gelten hierfür strenge Bedingungen. Wird beispielsweise der Eingangsbereich eines Gebäudes überwacht, darf auch ausschließlich dieser Bereich erfasst werden. Öffentliche Bereiche wie eine vorbeiführende Straße dürfen mit der Kamera nicht überwacht werden. Innerhalb von Grundstücksgrenzen müssen die Interessen von Betroffenen wie Mietern oder Beschäftigten geschützt werden. Beim Aufstellen einer Kamera ist nachzuweisen, dass es diesbezüglich zu keiner Verletzung von Persönlichkeitsrechten kommt. Die Überwachung von Treppenhäusern in einem Mehrfamilienhaus ist nur in Ausnahmefällen gestattet. Ein solcher liegt vor, wenn Rollstuhlfahrer den Türspion nicht erreichen können und deshalb auf ein technisches Hilfsmittel angewiesen sind. Die Videokamera darf dabei jedoch nur den eigenen Eingangsbereich erfassen.
Wurden die rechtlichen Gegebenheiten für das Aufstellen von Videokameras geklärt stellt sich noch die Frage nach dem Wie. Sofern keine besonderen Voraussetzungen vorliegen, sind heimliche Videoaufnahmen generell nicht gestattet. Kassenräume sowie Bereiche in denen hohe Bargeldabrechnungen getätigt werden dürfen mit Videokameras überwacht werden, sofern die Mitarbeiter hierüber in ausreichender Form informiert werden. Die Außenwände von Gebäuden können immer dann aufgenommen werden, wenn es im Vorfeld zu Beschädigungen gekommen ist. Von öffentlichen Wegen und Bürgersteigen darf dabei maximal ein Meter erfasst werden.
Innerhalb von Intimzonen wie Toiletten, Duschräumen oder Umkleidkabinen ist die Videoüberwachung generell tabu. Bei reinen Freizeitbereichen wie Sitzgruppen, Foyers, Bars oder Aufenthaltsräumen überwiegen ebenfalls die Persönlichkeitsrechte der Nutzer. Eine Videoüberwachung ist hier nicht erlaubt. Wichtig ist zudem, dass die Videoaufnahmen nur für wenige Tage gespeichert werden dürfen. Man geht hier von einer maximalten Aufbewahrungszeit von 72 Stunden oder 3 Tagen aus.
Führt die klassische Videoüberwachung nicht zum gewünschten Erfolg, weil sich beispielsweise Diebe erfolgreich davor schützen, ist es empfehlenswert, auf eine versteckte Kamera zurückzugreifen. Mit versteckten Kameras ist eine diskrete Videoüberwachung am Arbeitsplatz und zahlreichen weiteren Orten möglich. Egal, ob mobil oder stationär, für jeden Einsatzzweck gibt es eine Fülle von unterschiedlichen Varianten. Wichtig ist dabei immer die für den jeweiligen Bedarf passende Tarnung zu finden.
Entscheidend für den Erfolg einer verdeckten Überwachung ist, dass die für das jeweilige Umfeld beste Tarnung gewählt wird. Für ein Firmengebäude bieten sich beispielsweise versteckte Kameras in Rauchmeldern an. In einem Ladengeschäft oder im Büro kann die Kamera in die Wanduhr oder einen Wecker eingebaut werden. Die Möglichkeiten sind hier sehr vielfältig. Es gibt sogar Mini-Kameras für Stifte oder Knopflöcher, die auch bei einem genaueren hinsehen nicht als solche zu erkennen sind.
Des Weiteren sollte darüber nachgedacht werden, wie die getätigten Aufnahmen ausgewertet werden sollen. Je nach Wunsch können die Bilder an einen Monitor oder ein Speichergerät übertragen werden. Sinnvoll sind versteckte Kameras mit Bewegungsmelder, die sich nur bei Betreten des Raumes einschalten.
Versteckte Kameras werden in einer Vielzahl von unterschiedlichen Varianten angeboten. Eine getarnte Videoüberwachung mittels Rauchmelder gibt es für etwa 300 Euro. Je nach Anbieter beträgt die Standby Zeit bis zu drei Jahre. Eine als USB-Stick getarnte Kamera gibt es bereits für rund 100 Euro. Ebenfalls interessant ist die im Autoschlüssel verbaute Kamera, mit der sich beispielsweise eine unerlaubte Nutzung von Firmenwagen nachweisen lässt. Entsprechende Angebote gibt es schon für weniger als 150 Euro.
Hausbesitzer dürfen ihre Wohnung und das Grundstück jederzeit mit einer versteckten Kamera gegen Einbrecher schützen. Sollen Mitarbeiter überwacht werden, müssen diese vorab darüber informiert werden. Eine Ausnahme gilt nur, wenn ein berechtigtes Interesse für eine verdeckte Überwachung vorliegt. Wird beispielsweise regelmäßig Geld aus der Kasse gestohlen, ist es möglich, den Dieb mit einer versteckten Kamera zu überführen. Als reine Präventivmaßnahme ist eine verdeckte Überwachung jedoch nicht erlaubt.
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