Spionage mit Drohnenkamera

Drohnen haben mittlerweile längst Einzug in den privaten Bereich gehalten. So lässt sich die Welt mit einer Drohne und eingebauter Kamera aus der Vogelperspektive betrachten. Die Aufnahmen können direkt während des Fluges betrachtet oder auf einen Rechner bzw. Smartphone übertragen werden. Einige Modelle werden bereits mit Kamera angeboten, andere lassen sich mit wenigen Handgriffen nachrüsten. Bei professionellen Drohnen werden die Bilder an spezielle Fernbedienungen übermittelt, mit denen sich teilweise auch die Ausrichtung der Kamera steuern lässt. Drohnen schicken die Aufnahmen live an ein Endgerät oder speichern diese auf einem internen Speicher.

Drohnenkamera – welchen Kosten?

Derzeit sind sogenannte Quadrocopter mit eingebauter Kamera der letzte Schrei. Damit können Nutzer bequem vom Liegestuhl aus mit einer speziellen Brille die Welt von oben betrachten. Je nach gewünschter Ausstattung bewegen sich die Preise zwischen wenigen Hundert und mehr als Tausend Euro. Neu auf dem Markt sind Drohnen, bei denen einzelne Wegpunkte programmiert werden können. Diese werden von der Drohne der Reihe nach abgeflogen ehe sie dann von alleine wieder an den Ausgangspunkt zurückkehrt. Einige Modelle sind zusätzlich noch mit einer Kalibrierfunktion ausgestattet, über welche sich die Kamera selbstständig justiert. Wem diese Geräte zu teuer sind, findet auch günstigere Geräte ab etwa 90 Euro. Bei diesen werden die Bilder in der Regel an ein Smartphone oder Tablet gestreamt.

Rechtliche Bestimmungen für Drohnen

Seit dem 01.07.2019 sind bezüglich Drohnen einige EU-Verordnungen in Kraft getreten, um einen einheitlichen rechtlichen Rahmen für den Betrieb innerhalb der EU zu schaffen. Nach einer Corona bedingten Verschiebung um 6 Monate ist die Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 über die Vorschriften und Verfahren für den Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge ab dem 31.12.2020 in Deutschland anzuwenden.

Am 15.06.2021 sind die Anpassungen der deutschen Gesetzte an das EU-Recht in Kraft getreten. Seit dem gelten das Luftverkehrsgesetz (LuftVG), die Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO), die Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung (LuftVZO) und die Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung (LuftkostV) für Drohnen allgemein.