Überwachungskamera

In Deutschland wird etwa alle 5 Minuten eingebrochen. Eine Überwachungskamera schreckt Einbrecher ab und hilft zudem bei der Identifizierung des Täters. Mittlerweile gibt es eine ganze Reihe von Überwachungssystemen wobei nicht alle auch für jeden Einsatzzweck geeignet sind. Vor dem Einbau sollte deshalb genau überlegt werden, was mit der Überwachungskamera erreicht werden soll und wie die Verhältnisse vor Ort sind. Schließlich nützt die beste Kamera nur wenig, wenn im entscheidenden Moment die Sonne genau ins Objektiv scheint. Zu viel Licht sollte ebenso vermieden werden wie zu wenig. Deshalb muss bei Nacht für eine zusätzliche Beleuchtung gesorgt werden. Infrarot Strahler haben dabei den Vorteil, dass sie vom Einbrecher nicht wahrgenommen werden. Eine Schwarz/weiß Kamera mit Infrarotlicht funktioniert auch bei absoluter Dunkelheit tadellos.

Daten der Überwachungskamera aufzeichnen

Für Privathaushalte empfiehlt es sich, die Überwachungskamera mit einem Aufzeichnungsgerät zu verbinden. Die aufgenommenen Bilder können auf Festplatte, DVD oder einer handelsüblichen SD-Karte gespeichert werden. Um eine ruckelfreie Aufnahme zu gewährleisten sollten mindestens 24 Bilder pro Sekunde aufgenommen werden. Um nicht rund um die Uhr aufzeichnen zu müssen ist es sinnvoll dass sich die Kamera nur dann einschaltet, wenn jemand durchs Bild läuft. Hierzu werden zusätzlich noch Bewegungsmelder, Lichtschranken oder ähnliche Installationen benötigt.

Überwachung per Analog- oder Netzwerkkamera

Bei Überwachungskameras wird zwischen analogen und Netzwerkkameras unterschieden. Netzwerkkameras bieten den Vorteil, dass die Aufnahmen per LAN bzw. WLAN an einen Computer oder ins Internet übertragen werden. Dagegen spielen analoge Überwachungskameras ihre Vorteile bei schwierigen Überwachungsaufgaben aus. So werden sie unter anderem bei starkem Gegenlicht eingesetzt. Die Übertragung zum Monitor oder Speichermedium erfolgt wahlweise per Kabel, Funk oder Netzwerk.

Bei Überwachungskameras auf die Privatsphäre achten

Der Einsatz von Überwachungskameras ist immer auch ein Eingriff in die Privatsphäre. Um das eigene Hausrecht zu wahren, dürfen Hausbesitzer ihre Wohnung oder den Garten immer im Blick behalten. Es ist jedoch nicht erlaubt, mit der Kamera auch Teile des nachbarlichen Gartens zu erfassen. Der gemeinsame Treppenaufgang in einem Mehrfamilienhaus darf nur in Ausnahmefällen überwacht werden. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn ein Rollstuhlfahrer den Türspion nicht erreichen kann. Wichtig dabei ist jedoch, dass nur die eigene Haustür von der Kamera erfasst wird.