Legal oder illegal? Die Verwendung von GPS-Trackern im Alltag erklärt

Wann ist GPS-Tracking legal oder illegal?GPS-Tracking ist eine praktische Sache und ermöglicht vielfältige Anwendungen im Alltag. Ob zur Navigation beim Wandern oder Autofahren, zur Überwachung von Haustieren oder zum Diebstahlschutz: Ohne GPS wären viele moderne Annehmlichkeiten überhaupt nicht möglich. Allerdings ist der Einsatz von GPS-Trackern nicht in jedem Fall erlaubt, sondern kann unter Umständen strafbar sein. Daher stellt sich oft die Frage: legal oder illegal? Was sollte man in diesem Zusammenhang also berücksichtigen?

Legalität von GPS-Tracking: Nur an eigenem Eigentum

Zunächst einmal gilt, dass GPS-Tracker grundsätzlich für die private Nutzung erlaubt sind, allerdings nicht uneingeschränkt. Um nicht gegen bestehende Gesetze zu verstoßen, dürfen die Tracker ausschließlich an privatem Eigentum, etwa der Geldbörse, dem Fahrrad oder Auto, oder auch an Halsbändern zum Orten von Haustieren, angebracht werden. Der springende Punkt ist das Thema Datenschutz. Das hat beim Tracking oberste Priorität, denn ähnlich wie beim Tracking im Internet gelten diesbezüglich sehr strenge Gesetze. Das heimliche Orten von fremdem Eigentum oder fremden Personen verstößt gegen DSGVO, BDSG und das Persönlichkeitsrecht. Auf der sicheren Seite ist man in folgenden Fällen bzw. Beispielen:

  • Eigenes Fahrzeug: GPS-Tracker für Navigation oder Diebstahlschutz im eigenen Auto/Motorrad/Fahrrad etc.
  • Wertsachen: Eigene Wertsachen wie Geldbörsen, Kleidung oder Gepäck vor Verlust zu schützen bzw. im Zweifel den Standort zu ermitteln.
  • Outdooraktivitäten: Zuverlässig den Standort ermitteln und Routen aufzeichnen beim Joggen, Wandern, Fahrradfahren etc.
  • Haustiere: Da Haustiere in Deutschland rechtlich als eine Sache angesehen werden, können eigene Haustiere zur Ortung mit einem Halsband-Tracker ausgestattet werden.

Sonderfall Firmenfahrzeuge

Viele Firmen statten ihre Fahrzeugflotten zudem mit GPS-Trackern aus, um Einsätze effizienter koordinieren zu können, Routen zu optimieren oder die Fahrzeuge bei einem Diebstahl schnell orten zu können. Das ist allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Zum einen müssen sowohl die Mitarbeiter, als auch der Betriebsrat der Aktivierung von GPS in den Fahrzeugen zustimmen, zum anderen dürfen Firmenfahrzeuge nur während dienstlicher Fahrten und zu den oben genannten Zwecken per GPS überwacht werden. Aufzeichnungen von privaten Fahrten oder zur Leistungskontrolle von Mitarbeitern hingegen sind nicht zulässig.

Wann bzw. zu welchem Zweck dürfen GPS-Tracker nicht verwendet werden?

Generell sind alle Anwendungen der GPS-Überwachung immer dann verboten, wenn sie heimlich, gegen das Wissen fremder Personen erfolgen. Bei Verstößen muss mit empfindlichen Strafen gerechnet werden, der Strafrahmen reicht von Geld- bis zu Freiheitsstrafen (beispielsweise § 202a StGB Ausspähen von Daten, § 238 StGB Nachstellung, § 201a StGB Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs). Folgende Fälle sind demnach strafbar:

  • Fremde Fahrzeuge und Gegenstände: Das Tracken von fremden Fahrzeugen oder dem Fahrzeug des Partners ist strengstens verboten. Selbiges gilt für fremde oder dem Partner gehörende Gegenstände wie Jacken, Taschen etc. Eine Ausnahme bilden minderjährige Kinder: Eltern ist es grundsätzlich erlaubt, die eigenen Kinder zu Ortungszwecken zu tracken.
  • Private Ermittlungen: Selbst professionelle Detekteien dürfen GPS-Tracking zur Überwachung von Personen oder Fahrzeugen nicht einsetzen. Dies ist ausschließlich offiziellen Behörden erlaubt und benötigt einen richterlichen Beschluss.
  • Heimliche Überwachung von Firmenwagen: Ohne Einwilligung der Mitarbeiter ist GPS-Tracking der eigenen Fahrzeugflotte nicht möglich.
  • Geräte mit Mikrofon: GPS-Tracker, die ein Mikrofon besitzen und aus der Ferne abhörbar sind, gelten laut Gesetz als verbotene Sendeanlagen und dürfen in Deutschland weder verwendet, noch in Umlauf gebracht werden.

Wann dürfen Strafbehörden GPS-Tracking anwenden?

Die Strafbehörden in Deutschland dürfen GPS-Tracking nur unter strengen Auflagen anwenden. Wie bereits erwähnt ist die Grundvoraussetzung für einen solchen Einsatz ein richterlicher Beschluss. Ferner müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Es handelt sich um eine schwere Straftat von erheblicher Bedeutung wie beispielsweise organisierte Kriminalität, Bandenkriminalität oder Terrorismus.
  • Andere Ermittlungsmethoden und -mittel müssen bereits erfolgt und müssen erfolglos geblieben sein.
  • Es muss ausgeschlossen sein, dass mildere Mittel wie klassische Observationen oder Zeugenbefragungen einen erwartbaren Erfolg erzielen können.

Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, können die Behörden auch auf Echtzeitdaten zugreifen, also die Standortdaten von Handys oder Fahrzeugen abrufen. Einen Ausnahmefall stellen extreme Notfälle dar: Bei vermissten, hilflosen oder auch akut selbstmordgefährdeten Personen können spezielle Ausnahmen greifen, die es den Strafbehörden erlauben, Betroffene auch ohne ihre Zustimmung per GPS zu tracken, bzw. die GPS-Daten von Handys oder Fahrzeugen abzurufen, ohne dass dafür ein richterlicher Beschluss notwendig ist.

Sämtliche Maßnahmen zur Überwachung im Rahmen der Strafverfolgung sind immer zeitlich begrenzt und unterliegen richterlicher Nachprüfung. Unverhältnismäßige oder dauerhafte Überwachung ist nicht zulässig.