GPS-Tracking ist eine praktische Sache und ermöglicht vielfältige Anwendungen im Alltag. Ob zur Navigation beim Wandern oder Autofahren, zur Überwachung von Haustieren oder zum Diebstahlschutz: Ohne GPS wären viele moderne Annehmlichkeiten überhaupt nicht möglich. Allerdings ist der Einsatz von GPS-Trackern nicht in jedem Fall erlaubt, sondern kann unter Umständen strafbar sein. Daher stellt sich oft die Frage: legal oder illegal? Was sollte man in diesem Zusammenhang also berücksichtigen?
Zunächst einmal gilt, dass GPS-Tracker grundsätzlich für die private Nutzung erlaubt sind, allerdings nicht uneingeschränkt. Um nicht gegen bestehende Gesetze zu verstoßen, dürfen die Tracker ausschließlich an privatem Eigentum, etwa der Geldbörse, dem Fahrrad oder Auto, oder auch an Halsbändern zum Orten von Haustieren, angebracht werden. Der springende Punkt ist das Thema Datenschutz. Das hat beim Tracking oberste Priorität, denn ähnlich wie beim Tracking im Internet gelten diesbezüglich sehr strenge Gesetze. Das heimliche Orten von fremdem Eigentum oder fremden Personen verstößt gegen DSGVO, BDSG und das Persönlichkeitsrecht. Auf der sicheren Seite ist man in folgenden Fällen bzw. Beispielen:
Viele Firmen statten ihre Fahrzeugflotten zudem mit GPS-Trackern aus, um Einsätze effizienter koordinieren zu können, Routen zu optimieren oder die Fahrzeuge bei einem Diebstahl schnell orten zu können. Das ist allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Zum einen müssen sowohl die Mitarbeiter, als auch der Betriebsrat der Aktivierung von GPS in den Fahrzeugen zustimmen, zum anderen dürfen Firmenfahrzeuge nur während dienstlicher Fahrten und zu den oben genannten Zwecken per GPS überwacht werden. Aufzeichnungen von privaten Fahrten oder zur Leistungskontrolle von Mitarbeitern hingegen sind nicht zulässig.
Generell sind alle Anwendungen der GPS-Überwachung immer dann verboten, wenn sie heimlich, gegen das Wissen fremder Personen erfolgen. Bei Verstößen muss mit empfindlichen Strafen gerechnet werden, der Strafrahmen reicht von Geld- bis zu Freiheitsstrafen (beispielsweise § 202a StGB Ausspähen von Daten, § 238 StGB Nachstellung, § 201a StGB Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs). Folgende Fälle sind demnach strafbar:
Die Strafbehörden in Deutschland dürfen GPS-Tracking nur unter strengen Auflagen anwenden. Wie bereits erwähnt ist die Grundvoraussetzung für einen solchen Einsatz ein richterlicher Beschluss. Ferner müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, können die Behörden auch auf Echtzeitdaten zugreifen, also die Standortdaten von Handys oder Fahrzeugen abrufen. Einen Ausnahmefall stellen extreme Notfälle dar: Bei vermissten, hilflosen oder auch akut selbstmordgefährdeten Personen können spezielle Ausnahmen greifen, die es den Strafbehörden erlauben, Betroffene auch ohne ihre Zustimmung per GPS zu tracken, bzw. die GPS-Daten von Handys oder Fahrzeugen abzurufen, ohne dass dafür ein richterlicher Beschluss notwendig ist.
Sämtliche Maßnahmen zur Überwachung im Rahmen der Strafverfolgung sind immer zeitlich begrenzt und unterliegen richterlicher Nachprüfung. Unverhältnismäßige oder dauerhafte Überwachung ist nicht zulässig.
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