Heutzutage verfügen viele mobile Endgeräte über einen Internetzugang. Daher dienen diese Geräte zudem als Navigationssystem und liefern durch ortsbasierende Dienste interessante Informationen zur Umgebung. Zum Beispiel wird dabei der Standort eines Supermarktes oder das Programm des Kinos um die Ecke bereitgestellt.
Um aber auf solche Dienste zugreifen zu können, muss das Handy zunächst geortet werden. Dieser Umstand wurde durch die große Verbreitung von Smartphones, Pads und Tablets stark vorangetrieben.
Für die Positionsbestimmung gibt es unterschiedliche Ortungsverfahren, die sich in zwei Kategorien aufteilen lassen. Zum einen existieren
Die einzelnen Handyortungsverfahren unterscheiden sich hauptsächlich in der benötigten Zeit zur Datenerfassung und in ihrer Genauigkeit. Außerdem setzt die Handyortung ein eingeschaltetes Mobiltelefon voraus und dass es im Mobilfunknetz angemeldet ist.
Handyortung per GPS
Als vorgezogenes Fazit kann man sagen, dass die Handyortung per GPS am genausten ist, jedoch muss dafür eine Sichtverbindung zu mindestens vier Satelliten bestehen. Eine fast genauso hohe Genauigkeit bietet die Ortung durch das WLAN-Netz, das aber nur in im städtischen Raum und in Gebäuden mit vielen Access Points sein volles Potential ausschöpfen kann.
GSM Handyortung
Zum Schluss kommt die Positionsbestimmung mithilfe des GSM-Netzes, die GSM Handyortung, das zwar unabhängig vom Standort die Position bestimmen kann, dafür aber den Preis einer ungenaueren Positionsangabe in Kauf nimmt.
WLAN Handyortung
Für die Ortung im städtischen Raum und innerhalb von Gebäuden eignet sich die WLAN Handyortung per WiFi Positioning System (WPS). Eine hohe Genauigkeit bei der gerätebasierten Positionsbestimmung ist damit gegeben.
Der Besitzer des zu ortenden Mobiltelefons muss schriftlich sein Einverständnis abgeben, bevor eine Handyortung durchgeführt wird. In der Praxis wird oft vom Anbieter der Ortung eine SMS verschickt, welches dann mit einem Code bestätigt werden muss. Diese Antwort entspricht einer schriftlichen Einverständniserklärung. Gleiches gilt nicht nur bei der Handyortung, sondern bei jeglicher Überwachung eines Dritten.
Lediglich die Sicherheitsbehörden wie Polizei u.a. dürfen bei Straftaten (Diebstahl, Raub, Überfall) und wenn Gefahr für das Leben und/oder die Gesundheit von Menschen besteht (Entführungen, Selbstmordgefahr) eine Handyortung ohne Zustimmung des Betroffenen anordnen.
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